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Handynutzung

Handys und ähnliche Geräte müssen grundsätzlich auf dem Schulgelände ausgeschaltet sein (kein Standby!) und nicht sichtbar verwahrt werden.

Ausnahme hiervon ist die unterrichtliche Nutzung. Schüler*innen der Jahrgangsstufen 11 bis 13 ist die Handynutzung in Freistunden und der in der Mittagspause gestattet. 

Bei einem Verstoß gegen diese Regelung werden die Geräte eingezogen, die Rückgabe erfolgt nach Ende des jeweiligen Unterrichtstages, die Eltern werden über das Fehlverhalten informiert. Bei volljährigen Schüler*innen erfolgt die Rückgabe nach einem Gespräch mit der Schulleitung. Bei wiederholten Verstößen gegen diese Regelung können Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen im Sinne der Schulordnung ausgesprochen werden.

 

Nutzung privater Tablets/ Laptops im Unterricht

  • Die Nutzung der Geräte erfolgt ausschließlich für schulische Zwecke.
  • Die Nutzer*innen sind für die Einsatzbereitschaft verantwortlich und das Gerät muss zu Schulbeginn vollständig geladen sein. Updates sind zu Hause durchzuführen.
  • Der drahtlose Zugang zum Schulnetz / Internet an der Schule kann zurzeit nicht gewährt werden. 
  • Ausdrücklich untersagt sind:
    • die Nutzung des Gerätes, um unrechtmäßige Vorteile bei Unterrichtsbeiträgen zu erlangen, z. B. durch Recherchieren und Präsentieren von Lösungen aus dem Internet
    • Ton- und Bildaufnahmen auf dem Schulgelände, insbesondere während des Unterrichts
    • das Abspielen jugendgefährdender Videos, Filme oder Musik
  • Die Schule übernimmt keine Haftung bei Abhandenkommen oder Beschädigung des privaten Gerätes.