Aktuelle Corona-Informationen
Positiv auf das Coronavirus getestete Personen (PCR-Test, PoC-Antigentest oder Selbsttest) sind verpflichtet, außerhalb der eigenen Wohnung durchgehend eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske oder FFP2) zu tragen.
Die Maskenpflicht entfällt frühestens nach 5 Tagen nach Durchführung des Tests. Voraussetzung ist, dass zu diesem Zeitpunkt seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht. Die Maskenpflicht endet spätestens nach Ablauf von 10 Tagen.
Die Maske darf abgesetzt werden, sofern
- im Freien ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten wird,
- ausschließlich Kontakt zu anderen positiv getesteten Perseonen besteht,
- sich eine positiv getestete Person allein in einem geschlossenen Raum aufhält.
Im Falle einer symptomlosen Coronainfektion kommen Schüler*innen unter Beachtung der Maskenpflicht zur Schule.
Selbsttests werden an der Schule nicht mehr durchgeführt.
Nach wie vor werden die Räume regelmäßig gelüftet, um das Infektionsrisiko zu senken.
In den öffentlichen Verkehrsmitteln gilt weiterhin die Maskenpflicht!