Masernschutz:
Falls Sie oder Ihr Kind den Impfpass oder eine entsprechende Bescheinigung zum Masernschutz der Schule noch nicht vorgelegt haben, holen Sie dies bitte umgehend nach.
Falls Sie oder Ihr Kind den Impfpass oder eine entsprechende Bescheinigung zum Masernschutz der Schule noch nicht vorgelegt haben, holen Sie dies bitte umgehend nach.