Geben Sie Ihren Kindern zum Sportunterricht entsprechende Sportkleidung und Sportschuhe (keine als Straßenschuhe getragenen Sportschuhe!) mit.
Können im Einzelfall Schüler*innen nicht am Sportunterricht teilnehmen, sind ebenfalls Sportschuhe mitzubringen. Eine schriftliche Entschuldigung ist vorzulegen.
Eine längerfristige Befreiung von der aktiven Teilnahme am Sportunterricht ist nur gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung möglich. Geht es um eine generelle Befreiung vom Besuch des Sportunterrichts, so kann dies nur durch die Schulleitung erfolgen.
Während des Sportunterrichts sollen keine Wertsachen in der Umkleidekabine verbleiben.
Uhren und Schmuck sind abzulegen. Piercings, die zu Eigen- oder Fremdverletzungen führen können, sind abzukleben.