Unsere Hausordnung
Lehrkräfte, Eltern und Schülerinnen und Schüler der IGS Enkenbach-Alsenborn geben sich die folgende Hausordnung. Sie soll dazu beitragen, einen erfolgreichen Unterricht zu fördern, die Sicherheit im Schulbereich zu gewährleisten und ein gutes menschliches Zusammenleben zu ermöglichen.
Die Hausordnung ist zu verstehen als Ergänzung und Umsetzung der Übergreifenden Schulordnung (ÜSchO)[1].
Für Fachräume, Mensa, Cafeteria und den Sportbereich gelten ergänzende Regelungen, über die Klassen- und Stammkursleitungen bzw. Fachlehrkräfte regelmäßig informieren.
Allgemeines Verhalten / Grundsätzliches
- Lehrkräfte, Schüler*innen und Gäste verpflichten sich die schulischen Einrichtungen pfleglich zu benutzen. Sie sind für die Sauberkeit der Schulgebäude und des Schulgeländes mitverantwortlich.
- Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände grundsätzlich nicht erlaubt[1].
- Der Genuss von alkoholischen Getränken ist den Schüler*innen aus gesundheitlichen und erzieherischen Gründen untersagt[2].
I. Stunden- und Pauseneinteilung
1. Stunde | 08.00 - 08.45 Uhr |
2. Stunde | 08.50 - 09.35 Uhr |
3. Stunde | 09.40 - 10.25 Uhr |
Pause | 10.25 – 10.50 Uhr |
4. Stunde | 10.50 - 11.35 Uhr |
5. Stunde | 11.40 - 12.25 Uhr |
6. Stunde | 12.30 - 13.15 Uhr |
Mittagspause | 13.15 – 13.55 Uhr |
7./8. Stunde | 13.55 – 15.25 Uhr |
Pause | 15.25 – 15.30 Uhr |
9./10. Stunde | 15.30 – 17.00 Uhr |
Ganztagsschule | |
Hausaufgabenbetreuung | 13.55 – 14.40 Uhr |
GTS AGs | 14.45 – 15.45 Uhr |
II. Aufenthalt im Schulgebäude
- Alle Schüler*innen dürfen sich vor 7:50 Uhr in den Foyers des Hauptgebäudes und der Aula sowie in der Mensa und Cafeteria aufhalten. Ab 7:50 Uhr begeben sich die Schüler*innen zu den Unterrichtsräumen, die von den Lehrkräften aufgeschlossen werden. Der Unterricht beginnt pünktlich um 8:00 Uhr. Zwischen 7:30 Uhr und 7:50 Uhr stehen die an der Bushaltestelle und im Schulgelände Aufsicht führenden Lehrkräfte bei besonderen Vorkommnissen als Ansprechpersonen zur Verfügung.
- Schüler*innen der Oberstufe können sich während ihrer Freistunden in eigener Verantwortung in den Foyers, in der Cafeteria und in der Mensa aufhalten. Für die Bibliothek, die Teeküche, die Computerräume und den Kraftraum können die MSS-Schüler*innen die Schlüssel im Sekretariat abholen. Für diese Räume gelten ergänzende Regelungen.
- Schüler*innen der Klassen 5 bis 10, deren Unterricht vorzeitig endet, müssen ihre Klassenräume verlassen und dürfen dadurch entstehende Wartezeiten in eigener Verantwortung im Foyer des Hauptgebäudes und des ersten Obergeschosses überbrücken.
- Die Cafeteria steht am Vormittag als Lernraum und Raum der Stille zur Verfügung.
- Für die Bereiche Cafeteria, Mensa und Foyer Aula ist der Ordnungsdienst der MSS verantwortlich.
- Um die Unfallgefahr möglichst gering zu halten, ist das Laufen / Rennen im Schulgebäude nicht gestattet. Auch Ballspiele und andere Spiele, die Mitschüler*innen gefährden können, sind nicht zulässig.
III. Pausenordnung
Zu Beginn der großen Pausen verlassen alle Schüler*innen zügig die Klassenräume. Die Fachlehrkräfte der letzten Unterrichtsstunden vor den Pausen und vor Unterrichtsschluss im betreffenden Saal verlassen die Räume als letzte, kontrollieren, ob alle Fenster geschlossen sind, das Licht ausgeschaltet ist und schließen ab. Schüler*innen, die nach den großen Pausen in einem anderen Raum unterrichtet werden, nehmen ihre Taschen und Kleidungsstücke mit in die Pause. Während der großen Pause halten sich die Schüler*innen auf dem Schulhof (großer Schulhof, Innenhof zwischen Sporthalle und Schulgebäude, jahreszeitlich eingeschränkt auch auf der Wiese am Pavillon) auf.
Schüler*innen, die vor dem Bibliotheksbesuch noch essen möchten, begeben sich auf den Schulhof und können bis 10:40 Uhr noch hoch in die Bibliothek.
Bei Durchsage „Regenpause“ stehen den Schüler*innen die Foyers des Hauptgebäudes und des MSS-Gebäudes zur Verfügung.
Während der Mittagspause können sich die Schüler*innen auf dem Schulhof, in der Cafeteria, in den Foyers, unter Aufsicht in der Bibliothek oder in den für Stillarbeit bzw. ruhiges Beisammensein ausgewiesenen Räumen aufhalten.
Schüler*innen der Klassenstufen 5 bis 10 dürfen während der Pausen den Schulhof nicht verlassen. Ball- und Laufspiele sind im hinteren Teil des Schulhofes und auf der Wiese am Pavillon erlaubt, sofern dadurch nicht Mitschüler*innen belästigt oder gefährdet werden. Das Spielen mit gefährlichen Gegenständen (z.B. Hartgummibällen, Tennisbällen, Schneebällen) wird nicht geduldet.
Beim ersten Gongzeichen (3 Minuten vor Beginn der 1., 4. und 7. Stunde) begeben sich die Schüler*innen vor ihre Unterrichtsräume und verhalten sich dort ruhig. Sie werden von den Fachlehrkräften der 1., 4. bzw. 7. Stunde in die Räume gelassen.
IV. Verlassen des Schulgeländes
- Schüler*innen der Klassen 5 bis 10 dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit grundsätzlich nicht verlassen.
- Nur der direkte Weg zwischen Elternhaus und Schulgelände ist durch die gesetzliche Unfallkasse versichert.
- Schüler*innen der Klassenstufen 11 bis 13 ist es freigestellt, das Schulgelände in Pausen und Freistunden zu verlassen. Machen sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so entfällt die Aufsichtspflicht der Schule; die Verantwortung für das Verhalten der minderjährigen Schüler*innen tragen in diesem Fall ausschließlich die Erziehungsberechtigten.
- Vorzeitige Beendigung des Unterrichtes:
- Schüler*innen der Klassen 5 – 10 dürfen das Schulgelände nur verlassen, wenn eine schriftliche Einwilligung der Eltern vorliegt.
- Eine Haftung der Schule bei Verlassen des Schulgeländes ist ausgeschlossen.
V. Sauberkeit und Ordnung im Schulbereich
- Für die Sauberkeit im Schulhaus und auf dem Schulgelände tragen alle Lehrkräfte und Schüler*innen gemeinsam Sorge.
- Alle versuchen Müll zu vermeiden. Der anfallende Müll gehört in die Mülleimer. Abfall aus Plastik soll nicht in der Schule verbleiben.
- Damit wir lange Freude an unseren Pflanzen haben, dürfen die Pflanzbeete nicht betreten werden.
- Kaugummikauen ist auf dem Schulgelände grundsätzlich nicht erlaubt.
- Jede Klasse / jeder Kurs richtet einen Tafel- und Ordnungsdienst ein.
- Damit die Raumpflegeteams in ihrer Arbeit nicht unnötig behindert werden, stellen die Schüler*innen nach Unterrichtsende ihre Stühle auf die Tische. Die Räume sind besenrein zu verlassen. Die Fenster werden geschlossen und das Licht gelöscht. Die Lehrkräfte der letzten Unterrichtsstunde im jeweiligen Raum kontrollieren dies und schließen den Raum nach Unterrichtsende ab.
- Besondere Pflichten bei der Sauberhaltung des Schulgeländes übernimmt der in Absprache mit der Klassenleitung eingeteilte Hofdienst.
VI. Sekretariat
- Das Sekretariat ist für Schüler*innen in der großen Pause und der Mittagspause geöffnet. Die Sekretärinnen helfen bei Fragen zu Fahrkarten, Schulbescheinigungen, Schülerausweisen und Essen-Bons.
- Verwaltungsangelegenheiten werden durch die Klassensprecher*innen oder deren Vertretung nur während der großen Pausen im Sekretariat erledigt.
- Evtl. dringend notwendige Telefongespräche können von einem „Nottelefon“ („Null“ vorwählen) neben dem Eingang zum Krankenzimmer oder mit der Erlaubnis einer Lehrkraft vom Handy aus geführt werden.
- Wenn fünf Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde die Fachlehrkraft noch nicht erschienen ist, melden die Klassensprecher*innen dies im Sekretariat.
VII. Wertsachen und Geldbeträge
Größere Geldbeträge und Wertsachen sollten nicht in die Schule mitgebracht werden. Siehe auch besondere Regelungen für den Sportunterricht. Um Diebstählen vorzubeugen, nehmen die Schüler*innen ihre Sachen mit in die Fachunterrichtsräume. Grundsätzlich sind die Schüler*innen für ihr Eigentum selbst verantwortlich.
VIII. Fundsachen
Fundsachen müssen im Sekretariat abgegeben werden. Nicht abgeholte Fundsachen werden nach drei Monaten entsorgt bzw. gespendet.
IX. Klassenbücher
Die Klassenbücher werden täglich vor Unterrichtsbeginn aus dem Aufbewahrungswagen vor dem Sekretariat abgeholt und nach der letzten Unterrichtsstunde vollständig ausgefüllt wieder dort abgelegt.
X. Besucher*innen
Besucher*innen müssen im Vorfeld im Sekretariat angemeldet werden. Sind schulfremde Personen im Schulhaus unterwegs, sprechen wir diese höflich an.
Ergänzende Regelungen zur Hausordnung
1. Benachrichtigung bei Krankheit
Entschuldigungsregelung der Schulordnung (§37, Abs.1, ÜSchO):
- Sollte Ihr Kind erkrankt sein oder kann aus sonstigen, nicht vorhersehbaren Gründen nicht am Unterricht teilnehmen, benachrichtigen Sie bitte noch am gleichen Tag, wenn möglich bis 8:00 Uhr, die Schule (telefonisch oder per E-Mail über das Schulsekretariat: sekretariat@igsea.bildung-rp.de).
- Falls Ihr Kind die Ganztagsschule besucht, ist dies bei der Benachrichtigung mit anzugeben sowie ein Hinweis auf ein evtl. bestelltes Essen.
- Legen Sie bitte dem/der Klassenlehrer*in immer eine schriftliche Entschuldigung in angemessener Form und unter Angabe von Datum, Unterschrift und Grund vor. Diese kann bei erfolgter telefonischer Benachrichtigung nachgereicht werden, wenn Ihr Kind nach der Erkrankung wieder zur Schule geht.
- Sollten Sie Ihr Kind wegen Erkrankung (Übelkeit, Unfall etc.) in der Schule persönlich vor Unterrichtsschluss abholen, melden Sie sich bitte unbedingt im Sekretariat!
- Bei allen Fehlzeiten, die im Voraus bekannt sind (Arzttermine, etc.), muss rechtzeitig mindestens 7 Tage vorher ein Antrag auf Beurlaubung bei der Klassenleitung gestellt werden.
Infektionsschutz
Bei folgenden, ansteckenden Erkrankungen darf Ihr Kind die Schule nicht besuchen: Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr, Covid-19, Kopflausbefall.
Bitte informieren Sie uns in einem solchen Fall unverzüglich telefonisch, nicht nur darüber, dass Ihr Kind krank ist, sondern teilen Sie uns die Krankheit mit, damit wir nicht nur Mitschüler*innen, sondern auch besonders gefährdete Personen schützen können. Weitere Informationen zum Infektionsschutz finden Sie auf der Homepage des Gesundheitsamtes Kaiserslautern.
In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
2. Sportunterricht
- Geben Sie Ihren Kindern zum Sportunterricht entsprechende Sportkleidung und Sportschuhe (keine als Straßenschuhe getragenen Sportschuhe!) mit.
- Können im Einzelfall Schüler*innen nicht am Sportunterricht teilnehmen, sind ebenfalls Sportschuhe mitzubringen. Eine schriftliche Entschuldigung ist vorzulegen.
- Eine längerfristige Befreiung von der aktiven Teilnahme am Sportunterricht ist nur gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung möglich. Geht es um eine generelle Befreiung vom Besuch des Sportunterrichts, so kann dies nur durch die Schulleitung erfolgen.
- Während des Sportunterrichts sollen keine Wertsachen in der Umkleidekabine verbleiben. Uhren und Schmuck sind abzulegen. Piercings, die zu Eigen- oder Fremdverletzungen führen können, sind abzukleben.
3. Handy-Nutzung
Handys und ähnliche Geräte müssen grundsätzlich auf dem Schulgelände ausgeschaltet sein (kein Standby!) und nicht sichtbar verwahrt werden.
Ausnahme hiervon ist die unterrichtliche Nutzung. Schüler*innen der Jahrgangsstufen 11 bis 13 ist die Handynutzung in Freistunden und der in der Mittagspause gestattet.
Bei einem Verstoß gegen diese Regelung werden die Geräte eingezogen, die Rückgabe erfolgt nach Ende des jeweiligen Unterrichtstages, die Eltern werden über das Fehlverhalten informiert. Bei volljährigen Schüler*innen erfolgt die Rückgabe nach einem Gespräch mit der Schulleitung. Bei wiederholten Verstößen gegen diese Regelung können Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen im Sinne der Schulordnung ausgesprochen werden.
4. Nutzung privater Tablets/ Laptops im Unterricht
- Die Nutzung der Geräte erfolgt ausschließlich für schulische Zwecke.
- Die Nutzer*innen sind für die Einsatzbereitschaft verantwortlich und das Gerät muss zu Schulbeginn vollständig geladen sein. Updates sind zu Hause durchzuführen.
- Der drahtlose Zugang zum Schulnetz / Internet an der Schule kann zurzeit nicht gewährt werden.
- Ausdrücklich untersagt sind:
- die Nutzung des Gerätes, um unrechtmäßige Vorteile bei Unterrichtsbeiträgen zu erlangen, z. B. durch Recherchieren und Präsentieren von Lösungen aus dem Internet
- Ton- und Bildaufnahmen auf dem Schulgelände, insbesondere während des Unterrichts
- das Abspielen jugendgefährdender Videos, Filme oder Musik
- Die Schule übernimmt keine Haftung bei Abhandenkommen oder Beschädigung des privaten Gerätes.
[1] https://bm.rlp.de/fileadmin/bm/Publikationen_BM/Dateien_Publikationen/Broschu__re_Schulordnung_Internet_2020.pdf
[2] § 93 ÜSchO